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Kronen und Brücken
Der unübertroffene Wert von Kronen und Brücken liegt vor allem darin, dass Patienten diese Art der Versorgung fast immer problemlos annehmen. Kronen- und Brücken werden wie die eigenen Zähne wahrgenommen, nicht wie Zahn „ersatz“, also einer herausnehmbaren Prothese. Mithilfe der Brücke wird aber nicht nur die Kaufähigkeit wiederhergestellt, sondern gleichzeitig auch die Ästhetik und die Sprachfunktion eines Menschen. Mit Kronen und Brücken kann man effizient kauen, weil die Feinsteuerung des Kausystems intakt bleibt und der Zahnarzt die Möglichkeit hat, die Kauflächen eines Zahnes exakt und dauerhaft wieder aufzubauen. Da Brücken und Kronen fest zementiert sind, können Patienten den Zahnersatz auch nicht versehentlich falsch einsetzen. Die Haltbarkeit von Kronen und Brücken ist sehr gut, d.h. sie haben einen langen Gebrauchswert.
Hauptgrund für eine Überkronung ist die ausgedehnte Zerstörung von Zähnen durch Karies, vor allem dann, wenn die Möglichkeit fehlt, Füllungen im Zahn sicher zu verankern. Wird die gesamte natürliche Mantelschicht aus Zahnschmelz ersetzt, so spricht man von einer (künstlichen) Voll- oder Hülsenkrone; wird der Zahnschmelz nur partiell abgetragen, von einer Teilkrone. Die Übergänge zwischen Voll- und Teilkronen sowie zu den vielflächigen Einlagefüllungen (Inlay, Onlay, Overlay) sind fließend.
- um den durch Karies und ausgedehnte (plastische) Füllungen geschwächten Zahn wiederherzustellen und dauerhaft zu schützen;
- um durch Verschleiß (extreme Abkauung) oder Unfall verloren gegangene Hartsubstanz zu ersetzen;
- um Entwicklungsstörungen, die seit dem Durchbruch der Zähne vorliegen, auszugleichen;
- um Halte- und Stützelemente (z. B. Teleskope) für partielle oder subtotale Prothesen aufzunehmen;
- um Stellungs- und Formanomalien der Zähne zu korrigieren;ästhetische Korrekturen vorzunehmen.
- Eine Zahnbrücke kann beispielsweise bei Nichtanlage eines Zahnes und bei Zahnverlust durch Karies, Zahnbetterkrankungen oder Unfall nötig werden.
- Bei Defekten, die aufgrund ihrer Lokalisation und Ausdehnung noch mit plastischen Füllungsmaterialien (Amalgam, Kunststoff) versorgt werden können;
- jugendliches Alter (Ausnahmen: Adhäsivbrücke, provisorische Kronen, Konfektionskronen im Milchgebiss);
- Zähne mit schlechter Erhaltungsprognose;
- unzureichende Pflege durch den Patienten.
Bei Patienten unter 18 Jahren ist der Kiefer noch im Wachstum. Eine Versorgung mit endgültigem, bleibendem Zahnersatz ist deshalb kaum möglich.
Müssen einzelne Zähne überkront werden, geschieht dies meist mit provisorischen Kronen. Damit kann die Zeit bis zu einer endgültigen Versorgung überbrückt werden. Gehen Zähne durch einen Unfall verloren oder sind sie im Kiefer nicht angelegt, kommen, jedenfalls bei Schneidezähnen, heute häufiger Adhäsivbrücken, auch Klebebrücken genannt, zum Einsatz. Adhäsivbrücken sind festsitzender Zahnersatz, bei dem das Brückenglied mit einem oder zwei Klebeflügeln an der Rückseite der Nachbarzähne befestigt wird.
Der Einsatz von Einzelkronen und Brücken ist also in erster Linie von Größe und Ort des entstandenen Zahndefektes abhängig. Ziel ist, den gesamten Zahnbogen auf möglichst lange Sicht wiederherzustellen und dauerhaft zu erhalten.
(Informationen / Text: © KZBV)
Individuelle Anfertigung
Jeder Zahnersatz, egal welcher Ausführung, ist individuell und wird speziell nur für Sie angefertigt und ist damit einzigartig – er passt allein nur Ihnen und keinem Anderen. Deshalb bedarf es einer gewissenhaften Planung und einer sorgfältigen Ausführung, in welche auch das zahntechnische Labor eingebunden ist.
Zeitaufwand für die Behandlung
Für Planung und Anfertigung eines Zahnersatzes, sowie letztendlich auch deren Eingliederung bedarf es eines gewissen Zeitvolumens, weshalb eine Versorgung nicht von jetzt auf nachher erfolgen kann. Nicht zuletzt sind auch die Krankenkassen in die Versorgung mit eingebunden, bei denen im Vorfeld ein Heil- und Kostenplan zur Genehmigung eingereicht werden muß.