Behandlung der Parodontitis

Symbol Parodontose

Zielsetzung der Parodontitisbehandlung ist es, akute Entzündungen des Zahnhalteapparates zum Abklingen zu bringen und somit ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Darüber hinaus wird mittels der neuen Leistungen Aufklärungs- und Therapiegespräch, Mundhygieneunterweisung und der Befundevaluation (Neubewertung des Befundes) sowie der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) der Behandlungserfolg langfristig gesichert.

Die Kostenübernahme für die Parodontitisbehandlung muss unverändert zuvor bei der Krankenkasse beantragt worden sein.

Im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die folgenden Behandlungsstufen:

Behandlungsstufe 1
Untersuchung
Untersuchung
  • Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit
    Zunächst findet die Anamneseerhebung, die klinische und röntgenologische Befundaufnahme sowie die Diagnose- und Antragstellung statt.
  • Aufklärungs- und Therapiegespräch
    Dieser Schritt dient der allgemeinen, aber auch risikospezifischen Aufklärung der Patienten über Parodontitis, der Stärkung der Mundgesundheitskompetenz und der Erörterung der einzelnen Therapieschritte der Behandlungsstrecke. Zudem erhalten Patienten Information über die Bedeutung von gesundheitsbewusstem Verhalten zur Reduktion von Risikofaktoren (Rauchen und Diabetes mellitus) und über Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen.
  • Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
    Hierbei werden die aktuellen Mundhygienegewohnheiten festgestellt, anschließend folgt eine Aufklärung und Unterstützung hinsichtlich geeigneterer Zahnputz- und Pflegemaßnahmen für die regelmäßige Mundhygiene zuhause.
Behandlungsstufe 2
Reinigung der Zahnfleischtaschen
Geräte Zahnarzt
  • Antiinfektiöse Therapie (geschlossenes Vorgehen)
    Dieser Schritt umfasst die Entfernung aller erreichbaren weichen und harten Beläge – Biofilm und Konkremente (Zahnstein unterhalb des Zahnfleisches) – bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 Millimeter und mehr.
  • Befundevaluation nach der antiinfektiösen Therapie
    Im Abstand von drei bis sechs Monaten erfolgt nach der geschlossenen Therapie eine erneute klinische Befundaufnahme zur Verlaufskontrolle und der Ermittlung von weiterhin behandlungsbedürftigen Zahnfleischtaschen sowie der zielgenauen Planung der weiteren Therapieschritte.
Behandlungsstufe 3
(Soweit notwendig)
Chirurgischer Eingriff
Utensilien für einen chirurgischen Eingriff
  • Gegebenenfalls chirurgische Therapie (offenes Vorgehen)
    Ein chirurgischer Eingriff kann bei weiterhin stark vertieften Zahnfleischtaschen mit Sondierungstiefen von sechs Millimeter und mehr notwendig sein. Die Entscheidung über eine chirurgische Therapie wird nach einer entsprechenden Erörterung mit der Patientin oder dem Patienten getroffen.
  • Befundevaluation nach der chirurgischen Therapie
    Der Erfolg der chirurgischen Maßnahmen wird nach drei bis sechs Monaten erneut kontrolliert. Die erneute klinische Befundaufnahme erfolgt zur Verlaufskontrolle und der Ermittlung von weiterhin behandlungsbedürftigen Zahnfleischtaschen sowie der Planung der weiteren Therapieschritte.
Behandlungsstufe 4
Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
Behandlungszimmer
  • Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
    Versicherte haben für zwei Jahre einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge (UPT), die bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst wird. Die Frequenz der Nachsorgesitzungen (zwischen ein- und dreimal pro Jahr) richten sich hierbei nach dem Grad der Parodontitis zu Beginn der Therapie (Grad A bis C)

Die UPT umfasst verschiedene Behandlungsmaßnahmen:

  • Die Feststellung der aktuellen Mundhygienegewohnheiten mit ggf. erneuter Aufklärung und Unterstützung hinsichtlich geeigneter Zahnputz- und Pflegemaßnahmen für die regelmäßige Mundhygiene zuhause.
  • Die vollständige Reinigung der Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen.
  • Die kontinuierliche Beurteilung der parodontalen Situation durch Messen der Taschentiefen (Sondierungstiefen) und Dokumentation möglicher Entzündungszeichen (Sondierungsblutung) zur Feststellung eines eventuellen Nachbehandlungsbedarfes.
  • Zahnfleischtaschen an Zähnen mit Sondierungstiefen von 4 Millimeter und mehr und Sondierungsbluten sowie an Zähnen mit einer Sondierungstiefe von 5 Millimeter und mehr werden erneut gereinigt.
  • Die erneute vollständige Befundaufnahme, welche neben der Messung    der Sondierungstiefen und der Dokumentation möglicher Entzündungszeichen weitere klinische   Parameter erfasst, erfolgt einmal pro    Kalenderjahr ab dem zweiten Jahr der UPT
  • Wenn zahmedizinisch notwendig, ist eine Verlängerung der UPT in der Regel um bis zu 6 Monate möglich. Sie bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

Wie können Sie die erfolgreiche Therapie lange erhalten?

Für den Erfolg der Parodontitisbehandlung ist Ihre Mitarbeit als Patientin und Patient von entscheidender Bedeutung. Nehmen Sie daher bitte Behandlungs- und Nachsorgetermine unbedingt wahr!

(Herausgeber: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Körperschaft des öffentlichen Rechts Universitätsstraße 73, 50931 Köln www.kzbv.de)

Durch die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) ist es – basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen – zu einer Neugestaltung der vertragszahnärztlichen Parodontitisbehandlung gekommen.

Gesetzlich Versicherte mit Parodontalerkrankungen profitieren damit von einer erweiterten Diagnostik und einer individuell bedarfsorientierten Behandlung.

Mögliche Symptome einer Parodontitis

  • Zahnfleischbluten
  •  Mundgeruch
  • Lockere Zähne
  • Rückgang des Zahnfleisches
  • Lückenbildung zwischen den Zähnen
  • Anschwellen des Zahnfleisches

Ursachen und Risikofaktoren für Parodontitis

  • Genetische Veranlagung
  • Zahnbeläge
  • Rauchen
  • Andere Erkrankungen
  • Schlecht sitzender Zahnersatz (überstehende Kronen- und Füllungsränder)
  • schlechte Ernährung
  • Stress