Teilprothesen / Vollprothesen

Symbol GebissHerausnehmbare Teilprothesen kommen dann zum Einsatz, wenn ein Mensch so viele Zähne verloren hat, dass er nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgt werden kann, also nicht genügend Verankerungsmöglichkeiten für eine Brücke bestehen. Meist sind bereits mehr als sechs wichtige Zähne in einem Kiefer verloren gegangen, das heißt, die Teilprothese dient meist zur Wiederherstellung der Funktionen des bereits ausgeprägt geschädigten Lückengebisses. Schwerwiegende Schäden wie Zahnwanderungen, Zahnkippungen oder Zahnengstand sind häufig zusätzlich vorhanden. Zahnbetterkrankungen kommen regelhaft vor. Kiefer und Schleimhäute sind oft von Knochenabbau und Schleimhautveränderungen betroffen. Kiefergelenk und Muskulatur können zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen sein.

Man unterscheidet heute nach dem erforderlichen technischen/materiellen Aufwand, Kaukomfort und Ästhetik zwischen folgenden Teil-Prothesen:

Einfache Kunststoff-Teilprothese

Die einfache Kunststoff-Teilprothese mit gebogenen bzw. vorgefertigten Halte- und Stützelementen. Sie wird meist als vorübergehender Sofortersatz (Immediatersatz) oder als Übergangsprothese (Interimsersatz) eingegliedert. Meist ist sie so konstruiert, dass sie durch den Kaudruck in die Schleimhaut einsinkt. Bei längerem Tragen zerstört sie auf diese Weise systematisch das Zahnbett der Restzähne. Sie fördert auf lange Sicht weiteren Zahnverlust. Als definitiver, permanenter Zahnersatz taugt sie daher nicht, es sei denn, der Verlust der noch verblieben (wenigen) Restzähne wird bereits relativ kurz nach ihrer Eingliederung erwartet („Resignationsprothese“). Eine einfache Kunststoffprothese wird somit nur als Provisorium betrachtet. Sie wird nur bis zur Anfertigung der definitiven Prothese getragen.

Modellgussprothese

Die Modellgussprothese oder Einstückgussprothese aus einer mundbeständigen Nichtedelmetall-Legierung. Sie ist typischerweise durch Klammern an den Restzähnen verankert und auf diesen Zähnen abgestützt. Diese Klammern sind bei den Frontzähnen meist sichtbar. Die Zähne müssen nicht unbedingt überkront werden. Die Prothese soll das Zahnfleisch um die Restzähne möglichst unbedeckt lassen, um es nicht zu schädigen. Man spricht von einer „zahnbettfreundlichen“ Prothese, wenn die Berührungspunkte der gesamten Konstruktion zum Zahnfleisch der Restzähne auf das unvermeidliche Minimum reduziert sind. Diese Konstruktionsweise entspricht heute dem Standard.

Interims-Prothese:

(einfache Prothesen)

Interims-Prothese:

(ohne metallische Klammern)

Teil-Prothesen / Modellgußprothese

Voll-Prothesen

Eine Total- oder Vollprothese ist ein herausnehmbarer Zahnersatz, der eingesetzt werden kann, wenn entweder im Ober- oder Unterkiefer oder in beiden Kiefern keine Zähne mehr vorhanden sind. Ziel der Behandlung ist die kaufunktionelle, ästhetische und phonetische Rehabilitation eines zahnlosen Patienten.

Voll-Prothesen / Total-Prothesen

(Informationen / Text: © KZBV)

Individuelle Anfertigung

Jeder Zahnersatz, egal welcher Ausführung, ist individuell und wird speziell nur für Sie angefertigt und ist damit einzigartig – er passt allein nur Ihnen und keinem Anderen. Deshalb bedarf es einer gewissenhaften Planung und einer sorgfältigen Ausführung, in welche auch das zahntechnische Labor eingebunden ist.

Zeitaufwand für die Behandlung

Für Planung und Anfertigung eines Zahnersatzes, sowie letztendlich auch deren Eingliederung bedarf es eines gewissen Zeitvolumens, weshalb eine Versorgung nicht von jetzt auf nachher erfolgen kann. Nicht zuletzt sind auch die Krankenkassen in die Versorgung mit eingebunden, bei denen im Vorfeld ein Heil- und Kostenplan zur Genehmigung eingereicht werden muß.